1. Pflichten Hosting
1.1 Kontakt für Behörden gemäß Artikel 11 des Digital Services Act (DSA)
Kontaktaufnahme ist in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch
Im Rahmen des Digital Services Act (DSA) stellt RAABE eine Kontaktstelle zur Verfügung, um den Anforderungen des Artikels 11 DSA nachzukommen. Diese Kontaktstelle dient zur Übermittlung von behördlichen Anordnungen und sonstigen Mitteilungen im Sinne des Gesetzes. Behörden und zuständige Stellen können uns über die folgende E-Mail-Adresse erreichen: dsa-edupage@raabe.de
Bitte beachten Sie, dass diese Kontaktstelle ausschließlich für Anfragen und Anordnungen im Zusammenhang mit dem DSA eingerichtet wurde. Andere Anliegen richten Sie bitte an unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten, die Sie im Impressum finden. Wir sichern eine zeitnahe Bearbeitung aller Anfragen und eine gesetzeskonforme Handhabung Ihrer Mitteilungen zu.
1.2 Kontakt für Nutzer gemäß Artikel 12 des Digital Services Act (DSA)
Kontaktaufnahme ist in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch
Im Rahmen des Digital Services Act (DSA) stellt RAABE eine Kontaktstelle zur Verfügung, um den Anforderungen des Artikels 11 DSA nachzukommen. Nutzer können uns für Anliegen im Zusammenhang mit dem DSA über folgende E-Mail-Adresse erreichen:
Bitte beachten Sie, dass diese Ansprechstelle ausschließlich für Anfragen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem DSA gedacht ist. Für alle anderen Anliegen nutzen Sie bitte die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten, die Sie im Impressum finden. Wir sichern eine zeitnahe Bearbeitung aller Anfragen und eine gesetzeskonforme Handhabung Ihrer Mitteilungen zu.
Hinweis: Meldungen über unzulässige oder rechtswidrige Inhalte reichen Sie bitte über das Melde- und Abhilfeverfahren unter 1.5 ein. Meldungen von Trusted Flaggers werden gemäß DSA vorrangig bearbeitet.
1.3 Informationen zur Moderation von Inhalten nach Art. 14 DSA
In Übereinstimmung mit Artikel 14 des Digital Services Act (DSA) weisen wir darauf hin, dass die Moderation von Inhalten vorrangig von den jeweiligen Schulen oder Trägern durchgeführt wird. Schulen haben die Möglichkeit, Inhalte auszublenden und zu löschen, ohne diese selbst einsehen zu können. RAABE kann im Auftrag einer Schule Inhalte löschen, die RAABE über das Melde- und Abhilfesystem gemeldet werden; zweckmäßiger ist jedoch eine Meldung an die jeweilige Schule.
1.4 Transparenzberichtspflicht, Art. 15 DSA
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSA sind wir verpflichtet, jährlich einen Transparenzbericht zu unseren durchgeführten Inhaltsmoderationen zu veröffentlichen. Den Bericht können Sie hier herunterladen.
1.5 Melde- und Abhilfeverfahren gemäß Art. 16 DSA
Kontaktaufnahme ist in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch
Sollten Sie Hinweise auf unzulässige oder rechtswidrige Inhalte auf unserer Plattform haben, bitten wir Sie, diese Inhalte an die folgende E-Mail-Adresse zu melden:
dsa-edupage-meldeverfahren@raabe.de
Wir werden Ihr Anliegen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitnah bearbeiten und Ihnen gegebenenfalls eine Rückmeldung geben.
Hinweis: Meldungen von „Trusted Flaggers“ werden gemäß DSA vorrangig bearbeitet; wir bitten vertrauenswürdige Hinweisgeber im Sinne des Art. 22 DSA, bei einer Meldung auf diesen Status hinzuweisen. Notwendiger Inhalt einer Meldung: Eine Meldung muss folgende Elemente umfassen, damit die Meldung gemäß Art. 16 DSA „hinreichend genau und angemessen begründet“ ist:
-
eine hinreichend begründete Erläuterung, warum Sie die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansehen
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eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, am besten die genauen URL(s); ansonsten zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;
-
Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse (nicht, wenn davon auszugehen ist, dass die gemeldete Information eine Straftat im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch/sexueller Ausbeutung von Kindern, Kinderpornografie oder Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke betrifft);
-
Ihre Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Vorwürfe richtig und vollständig sind.
2. Online-Plattform
2.1 Internes Beschwerdemanagementsystem, Art. 20 DSA
Wir behalten uns vor, Inhalte oder Nutzerkonten einzuschränken, auszusetzen oder zu schließen, wenn gegen Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen wird. Nutzer können gegen solche Entscheidungen innerhalb von 6 Monaten kostenlos über unser internes Beschwerdemanagementsystem Beschwerde einlegen. Senden Sie dazu eine E-Mail an 📧 dsa-edupage-beschwerde@raabe.de. Beschwerden werden diskriminierungsfrei, sorgfältig und zeitnah bearbeitet, und die Entscheidung wird unverzüglich mitgeteilt.
2.2 Außergerichtliche Streitbeilegung, Art. 21 DSA
Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung und Hinweis nach Art. 21 DSA
Gemäß Artikel 21 des Digital Services Act (DSA) weisen wir darauf hin, dass Sie bei Streitigkeiten mit einer Online-Plattform die Möglichkeit haben, sich an zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zu wenden. Dies gilt nur für Beschwerden über Maßnahmen bei der Moderation von Inhalten, die nicht durch unser internes Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden. Weitere Informationen zu Ihren Rechten und dem Verfahren finden Sie auf der Website des Digital Services Coordinators (DSC) unter folgendem Link: Streitbeilegung
2.3 Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, Art. 23
Wir setzen unsere Dienste für Nutzer oder Beschwerdeführer, die wiederholt offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen oder unbegründete Meldungen einreichen, nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus. Entscheidungen werden objektiv, sorgfältig und einzelfallbezogen getroffen, wobei folgende Umstände berücksichtigt werden:
a) Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte oder Meldungen in einem bestimmten Zeitraum,
b) deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der Beiträge oder Meldungen,
c) Schwere der Verstöße, einschließlich Art der Inhalte und deren Folgen,
d) erkennbares Handeln mit missbräuchlicher Absicht.
Wir gehen von Missbrauch aus, wenn dieselbe Person oder Stelle innerhalb eines Monats mehr als zweimal eindeutig rechtswidrige Inhalte speichert oder eine unbegründete Meldung einreicht. Die Aussetzung dauert mindestens eine Woche, in schweren Fällen bis zu einem Monat. Einen schweren Fall nehmen wir an, wenn es sich (mehrfach) um strafbare Inhalte handelt oder Meldungen (mehrfach) unbegründet den Vorwurf einer Straftat enthalten. In einem besonders schweren Fall schließen wir den betreffenden Nutzer von unseren Diensten dauerhaft aus; besonders schwer ist ein Fall, in dem uns ein erheblicher Bearbeitungsaufwand entstanden ist oder in dem zu Unrecht strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Nutzer eingeleitet wurden, und solche Folgen erkennbar beabsichtigt waren.